Neuer Pfarreirat startet in die Amtszeit
23.10.2025 |
TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Geistlicher Impuls
TOP 3 Regularien (Feststellen der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung)
TOP 4 Kennenlernen und Vorstellen der Mitglieder, Bekanntgabe der entsandten Mitglieder (§23 Absatz 7 PfaG)
TOP 5 Information zu den Aufgaben des Pfarreirates und des Vorstands
TOP 6 Wahl des Vorstands (gegebenenfalls Vertagung um einen Monat möglich, §31 Absatz 5 PfaG) und Festlegung des Zeitraums, für die der Vorstand gewählt wird (§ 31 Abs. 6 PFaG
TOP 8 Hinzuwahl weiterer Mitglieder (§23 Absatz 6 PfaG), Einrichtung des Ausschusses zur Stellenbesetzung (§34 PfaG), Wahl der Vertretung des Pfarreirates im Diözesanrat (§4 Absatz 1 Ziffer 1 Satzung Diözesanrat) und deren persönliche Stellvertretung
TOP 9 Beschluss des Haushaltes 2026 gem. §53 der Haushaltsordnung (HO) in Verbindung mit §§ 3 und 9 Pfarreiübergangsgesetz
TOP 10 Planung eines Klausurwochenendes
TOP 11 Vereinbarungen zur künftigen Zusammenarbeit und weiterer Termine
Mit der konstituierenden Sitzung am 26. November beginnt offiziell die gemeinsame Arbeit des neuen Pfarreirates – ein wichtiger Auftakt für die künftige Gestaltung des Gemeindelebens.
Hier fällt der Startschuss für Ideen, Impulse und Projekte, die das kirchliche Leben vor Ort in den kommenden Jahren prägen werden – ein wichtiger Moment für unsere Gemeinde.
Die Konstituierende Sitzung findet statt
am Mittwoch, den 26. November 2025 um 19.00 Uhr im Münsterpfarrhof, Rathausplatz 19, 79713 Bad Säckingen.
TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Geistlicher Impuls
TOP 3 Regularien (Feststellen der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung)
TOP 4 Kennenlernen und Vorstellen der Mitglieder, Bekanntgabe der entsandten Mitglieder (§23 Absatz 7 PfaG)
TOP 5 Information zu den Aufgaben des Pfarreirates und des Vorstands
TOP 6 Wahl des Vorstands (gegebenenfalls Vertagung um einen Monat möglich, §31 Absatz 5 PfaG) und Festlegung des Zeitraums, für die der Vorstand gewählt wird (§ 31 Abs. 6 PFaG
- Vorsitzende/r
- Stellv. Vorsitzende/r
- Unmittelbar gewähltes volljähriges Mitglied des Pfarreirats
- Höchstens eine weitere Person aus dem Pfarreirat
TOP 7 Berufung der Mitglieder des Pfarreivermögensverwaltungsrates (§§43 und 44 PfaG)
TOP 8 Hinzuwahl weiterer Mitglieder (§23 Absatz 6 PfaG), Einrichtung des Ausschusses zur Stellenbesetzung (§34 PfaG), Wahl der Vertretung des Pfarreirates im Diözesanrat (§4 Absatz 1 Ziffer 1 Satzung Diözesanrat) und deren persönliche Stellvertretung
TOP 9 Beschluss des Haushaltes 2026 gem. §53 der Haushaltsordnung (HO) in Verbindung mit §§ 3 und 9 Pfarreiübergangsgesetz
TOP 10 Planung eines Klausurwochenendes
TOP 11 Vereinbarungen zur künftigen Zusammenarbeit und weiterer Termine