
Die Dekanatskonferenzen werden vom Dekan geleitet. Bei der Vorbereitung wird er vom Dekanatsleitungsteam unterstützt. Die Dekanatskonferenzen beraten die pastorale Arbeit im Dekanat, legen im Zusammenwirken mit dem Dekanatsrat deren Ziele fest und beschließen pastorale Schwerpunkte im Rahmen der diözesanen Pastoral. Sie dienen so der Verständigung auf pastorale Grundentscheidungen auf der Ebene des Dekanats. Eine der Dekanatskonferenzen wird jährlich als Herbstkonferenz durchgeführt, die ein bis eineinhalb Tage dauert. Die Herbstkonferenz behandelt das ihr vom Erzbischöflichen Ordinariat gestellte Thema.
Die Teilnahme an den Dekanatskonferenzen ist für die Priester im aktiven Dienst, die hauptberuflichen Ständigen Diakone und die anderen hauptberuflichen pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Teil ihres Dienstauftrages. Wird einem Priester im Ruhestand als Subsidiar ein Seelsorgsauftrag erteilt, ist damit die Verpflichtung verbunden, an den Dekanatskonferenzen teilzunehmen. Die anderen Priester im Ruhestand sowie die Diakone mit Zivilberuf werden zu den Dekanatskonferenzen eingeladen.