Pfarreiratswahl 2025
Wann, wie und wo wählen?
Wahlberechtigt sind alle katholischen Personen ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Pfarrei wohnen.
Auch wer nicht dort wohnhaft ist, sich jedoch in der Pfarrei engagiert, kann sein Wahlrecht ausüben – hierfür ist bis spätestens 21. September 2025 ein Antrag beim Wahlvorstand zu stellen. Die Mitglieder des Pfarreirates werden in einer echten Teilortswahl gewählt
Auch wer nicht dort wohnhaft ist, sich jedoch in der Pfarrei engagiert, kann sein Wahlrecht ausüben – hierfür ist bis spätestens 21. September 2025 ein Antrag beim Wahlvorstand zu stellen. Die Mitglieder des Pfarreirates werden in einer echten Teilortswahl gewählt
Die Wahl folgt den demokratischen Grundsätzen: Sie ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
Alle Wahlberechtigten erhalten vorab eine persönliche Benachrichtigung per Post. Der Ablauf der Wahl gestaltet sich wie folgt:
online

Vom 5. bis 17. Oktober können die Mitglieder der Pfarrei St. Fridolin ihre Stimme bequem online abgeben.
Mit der Wahlbenachrichtigung haben Sie persönliche Zugangsdaten erhalten. Damit melden Sie sich unter www.ebfr.de/pr-wahl2025 an und erhalten direkt den digitalen Stimmzettel.
Sobald der Stimmzettel geöffnet ist, wird er anonymisiert und lässt sich keiner bestimmten Person mehr zuordnen. Danach ist der Ablauf unkompliziert: Kreuz setzen – absenden – erledigt.





