Neues Gremium, neue Verantwortung: Der Pfarreirat ist gewählt

20.10.2025 |

Der neue Pfarreirat steht fest – 17 Ehrenamtliche setzen sich künftig für das Leben in unserer Pfarrei St. Fridolin ein.

Wahlbeteiligung
Für die Wahl des neuen Pfarreirats waren 28.562 Personen wahlberechtigt.
Insgesamt wurden 2.893 Stimmzettel abgegeben, was einer Wahlbeteiligung von 10,13 % entspricht.Die Stimmabgabe erfolgte über mehrere Wahlwege:
  • 57 % Online-Wahl
  • 30 % Präsenzwahl
  • 13 % Briefwahl
Zur Wahl standen 24 Kandidierende, von denen 17 in sechs Stimmbezirken gewählt wurden.
Gewählter Pfarreirat

Stimmbezirk 1 Bad Säckingen-Murg

  • Hikisch, Eva                         384
  • Wunderle, Alexander    364
  • Schwestka, Raul                352

Stimmbezirk 2 Wehr

  • Weismann, Caroline      283
  • Thater, Michael                 256
  • Donner, Michael               248

Stimmbezirk 3 Laufenburg - Albbruck

  • Straubhaar, Martin    400
  • Böhler, Pirmin              365
  • Meister, Peter              298

Stimmbezirk 4 Hotzenwald - St. Wendelinus

  • Dannenberger, Barbara  455
  • Keck, Peter                             372
  • Rottmann, Yvonne             335

Stimmbezirk 5 St. Blasien

  • Faller, Christian               384
  • Mutter, Gerhard              346
  • Pollmeier, Michael          243

Stimmbezirk 6 Todtmoos

  • Baur, Michael    275
  • Spitz, Klaus        266
Pfarreirat auf einen Blick
Ein Wort des Wahlvorstands
Der Wahlvorstand (Karin Schöttler) bedankt sich herzlich bei allen, die an der Wahl teilgenommen und so die Arbeit des neuen Pfarreirats unterstützt haben. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Gremiums findet am Mittwoch, 26. November um 19.00 Uhr im Münsterpfarrhof, Rathausplatz 19, 79713 Bad Säckingen statt.
Mit dieser Sitzung übernimmt der neue Pfarreirat offiziell Verantwortung für die kommenden Jahre.
Hinweis zum Einspruchsrecht
Gegen das Wahlergebnis kann jede/r Wahlberechtigte innerhalb einer Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich beim Wahlvorstand Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann nur auf Mängel in der Person eines Gewählten oder auf erhebliche Verfahrensmängel gestützt werden.
Wahlergebnisse als PDF
Weitere Informationen 

Informationen zur Pfarreiratswahl gibt es unter https://pfarreiratswahl.ebfr.de